Audiobuch
Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
-Für Lebensmittelindustrie, Gastronomie, Gemeinschaftsverpflegung und Handwerk in 10 Sprachen-185,02
EUR
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Übersicht
Verlag | : | Behr' s GmbH |
Sprache | : | Rumänisch, Türkisch, Spanisch, Englisch, Persisch, Deutsch, Russisch, Polnisch, Arabisch, Bulgarisch |
Erschienen | : | 07. 2017 |
Einband | : | Kartoniert |
ISBN | : | 9783954684793 |
Sprache | : | Rumänisch |
Produktinformation
§ 43 IfSG schreibt die Belehrung über die Vorbeugung von Infektionskrankheiten für alle Beschäftigten, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, vor.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet bestimmte Personen, die einer Tätigkeit im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe nachgehen wollen, sich vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit persönlich beim Gesundheitsamt vorzustellen. Die mündliche sowie schriftliche Erstbelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz umfasst die Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer beim Gesundheitsamt, dass er frei von gesundheitlichen Hinderungsgründen für die Tätigkeit ist. Im Anschluss daran erhält er eine Teilnahme-Bescheinigung über die Belehrung. Diese Bescheinigung darf bei erstmaligem Arbeitsantritt nicht älter als drei Monate sein. Neben der Erstbelehrung beim Gesundheitsamt sind die Lebensmittelbetriebe verpflichtet bei Tätigkeitsaufnahme und anschließend alle zwei Jahre eine Folgebelehrung gemäß Infektionsschutzgesetz durchzuführen und diese im Gesundheitszeugnis zu vermerken.
Die Schulungs-DVD "Belehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz" vermittelt das gesamte gesetzlich geforderte Wissen zum Infektionsschutz im Lebensmittelbereich mit vielen praktischen Beispielen. Die Erst- und Folgebelehrung ist damit keine "trockene" Pflicht-Veranstaltung mehr. Inhalt und Darstellung sind so angelegt, dass die Schulungsteilnehmer die Vorschriften schnell verstehen und diese in der täglichen Praxis im Umgang mit Lebensmitteln umsetzen. Das Booklet enthält zusätzliche Informationen zur Unterstützung der Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz, z. B. „Steckbriefe“ der im Infektionsschutzgesetz aufgeführten Krankheiten und Krankheitserreger. Der Inhalt ist in 10 verschiedenen Sprachen verfügbar: arabisch, bulgarisch, deutsch, englisch, farsi, polnisch, rumänisch, russisch, spanisch und türkisch.
Die Inhalte umfassen:
Forderungen des Infektionsschutzgesetzes an den Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Infektionskrankheiten, die in Lebensmittelbetrieben eine Rolle spielen
Symptome, an denen Beschäftigte diese Infektionskrankheiten erkennen können
Richtiges Verhalten des Beschäftigten, wenn er diese Symptome bei sich feststellt
Bedeutung des Tätigkeits- und Beschäftigungsverbots